Menü öffnen

Klage gegen 10H-Abstandsregel in Bayern abgewiesen

Mit windigen Argumenten wurde die Klage gegen die 10H-Abstandsregel für Windkraftanlagen vom bayerischen Verfassungsgericht abgelehnt, finden Kritiker. (Foto: pixaby / CC0 Public Domain)
Mit windigen Argumenten wurde die Klage gegen die 10H-Abstandsregel für Windkraftanlagen vom bayerischen Verfassungsgericht abgelehnt, finden Kritiker. (Foto: pixabay / CC0 Public Domain)

Die Abstandsregel für Windkraftanlagen ist mit der bayerischen Verfassung vereinbar hat der bayerische Verfassungsgerichtshof nun entscheiden und damit die Klage der Landtags-Grünen zurückgewiesen. Das bremst die Windkraft in Bayern endgültig aus.

10.05.2016 – Der bayerische Landtag hatte bereits im Jahr 2014 ein Gesetz beschlossen, demgemäß der Abstand von neu gebauten Windkraftanlagen zu Wohnhäusern das Zehnfache der Gesamthöhe der Windkraftanlage betragen soll. Bei den heute meist 200 Meter hohen Anlagen beträgt damit der Mindestabstand zwei Kilometer. In der Praxis bedeutet das quasi einen Stopp des Ausbaus der Windenergie in Bayern; denn zieht man Naturschutzgebiete und windschwache Regionen mit ein, bleibt damit kaum mehr Ausbaufläche für die Windenergie im Freistaat. Bayerns Alleingang bei der heftig umstrittenen 10-H-Regelung wurde damals auf Bundesebene in Zusammenhang mit der Novelle des EEG erst durch die Länderöffnungsklausel ermöglicht.

Windenergieausbau 2015 stagnierte in Bayern

Der Alleingang Bayerns gegen die Windenergie wurde bereits im dritten Quartal 2015 sichtbar, wo lediglich noch vier Windkraftanlagen in ganz Bayern genehmigt worden waren. „Seehofer, Aigner und die CSU-Landtagsfraktion haben ihr Ziel mit der 10H-Abstandregelung erreicht: Der Ausbau der Windkraft in Bayern ist mausetot“, beklagte bereits 2015 Patrick Friedl, Grünen-Stadtrat aus Würzburg. Gemeinsam mit Hans-Josef Fell, ehemaliger MdB der Grünen, klagte er ebenso wie der Bundesverband Windenergie in Bayern (BWE Bayern) vor dem Bayerischen Verfassungsgericht.

Die 10H-Regelung sei faktisch eine „Entprivilegierung der Windkraft“, obwohl sie nach Bundesrecht privilegiert wäre „und ihr substantiell Raum verschafft werden müsste“, argumentierten die Kläger. In der Begründung des bayerischen Verfassungsgerichts heißt es nun, das Gebot, der Windenergie substanziell Raum zu verschaffen, binde nur die Planungsbehörden und nicht den Gesetzgeber. Der Landesgesetzgeber darf zwar keinen so hohen Mindestabstand erlassen, dass Windkraftanlagen im Baugesetz vollständig entprivilegiert werden. Diese Grenze sieht der Verfassungsgerichtshof jedoch nicht überschritten. Es sei ja auch möglich, so die Begründung weiter, weniger hohe Windkraftanlagen zu errichten. Die dann fehlende Rentabilität – auf die Kritiker hinweisen – habe rein verfassungsrechtlich gesehen keine Relevanz.

Ein widersprüchliches Urteil

„Obwohl uns der Gerichtshof inhaltlich weitgehend gefolgt ist, haben die Richter die Klage wegen einer nicht nachvollziehbaren rechtlichen Wertung abgelehnt“, kommentieren die Kläger Hans-Josef Fell und Patrick Friedl das Urteil. Die Leitsätze und Begründung des Urteils seien insoweit widersprüchlich, so Klägervertreter Rechtanwalt Helmut Loibl. Denn in den Leitsätzen heißt es: „Die bundesrechtliche Grundentscheidung für eine Privilegierung von Windenergieanlagen im Außenbereich darf durch landesrechtliche Abstandsregelung weder rechtlich noch faktisch ausgehebelt werden.“ In der Begründung wird dann ausgeführt, der Landesgesetzgeber müsse sich mit dem Faktischen nicht auseinandersetzen und dürfe ein Gesetz erlassen, ohne sich mit den tatsächlichen Auswirkungen zu befassen. „Überspitzt gesagt, die CSU darf mit dem 10 H-Gesetz faktisch den Windenergieausbau in Bayern beenden“, so Loibl.

Jetzt liege es an den Bürgern vor Ort, durch Bauleitplanung die Energiewende wieder anzuschieben, so Friedl und Fell. Durch die Anti-Wind-Kampagne ist die Einstellung vieler Bürger gegen die Windkraft jedoch kritisch, oft gehe es dabei gar nicht um mögliche Beeinträchtigungen durch die Anlagen, sondern um den alten Konflikt zwischen Befürwortern und Gegnern der Energiewende, so Martin Stümpfig, energiepolitischer Sprecher der Grünen im Landtag. Die Landtags-Grünen in Bayern haben aber angekündigt, den Kampf für die bayerische Energiewende nicht aufzugeben. na


Mehr zum Thema


Kommentare

Diskutieren Sie über diesen Artikel

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben


Name: *
E-Mail: *
(wird nicht veröffentlicht)
Nicht ausfüllen!


Kommentar: *

(wird nicht veröffentlicht)
max 2.000 Zeichen


energiezukunft