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Energie- und KlimapolitikBundesrat billigt Heizungsgesetz

Das Gebäude des Bundesrates, Außenansicht
Eine Reihe klimarelevanter Gesetze beriet der Bundesrat am 29. September 2023. Das umstrittene Heizungsgesetz billigte er. (Foto: Manfred Brückels auf Wikimedia / CC BY-SA 3.0)

Einige für Klima und Energie relevante Gesetzentwürfe standen im Bundesrat zur Beratung an. Das Heizungsgesetz billigte die Länderkammer, für andere Entwürfe, unter anderem zur Wärmeplanung und Klimaanpassung, wurden Empfehlungen ausgesprochen.

03.10.2023 – Über 80 Punkte absolvierte der Bundesrat in seiner Sitzung am Freitag vergangener Woche und gab damit grünes Licht für 7 Bundestagsbeschlüsse und 12 Verordnungen der Bundesregierung. Außerdem beriet das Plenum 36 Gesetzentwürfe des Bundeskabinetts und 15 Initiativen aus den Ländern.

Für Energie und Klima relevant waren mehrere Vorhaben, darunter das sogenannte Heizungsgesetz, das durch den Bundesrat gebilligt wurde. Die Gesetzentwürfe zur kommunalen Wärmeplanung, zum Schutz von Bevölkerung, Natur und Infrastruktur vor den Folgen des Klimawandels, die Neufassung des Klimaschutzgesetzes und neue Rahmenbedingungen für mehr Spielraum von Kommunen bei Tempo-30-Zonen und beim Anwohnerparken wurden beraten und Empfehlungen an die Ausschüsse gegeben. In einer eigenen Entschließung forderte die Länderkammer zudem die Etablierung eines international wettbewerbsfähigen Industriestrompreises – ein Markteingriff, der sehr umstritten ist.

Bundesrat billigt Heizungsgesetz und fordert mehr Förderung

Das Heizungsgesetz (Novelle des Gebäudeenergiegesetzes), das derBundestag am 8. September 2023 verabschiedet hatte, hat die letzte parlamentarische Hürde im Bundesrat genommen: Der Antrag Bayerns, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu überweisen, fand keine Mehrheit im Plenum. Damit ist das Gesetz, das der Zustimmung der Länder nicht bedurfte, automatisch gebilligt. Nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt soll es in weiten Teilen am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

In einer begleitenden Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, im Zuge der nächsten Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes die finanzielle Förderung zu erweitern: Auch Maßnahmen, die lediglich gesetzliche Anforderungen erfüllen, aber nicht über diese hinausgehen, sollen künftig förderfähig sein.

Zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze, der mit dem Heizungsgesetz in engem Zusammenhang steht, hat der Bundesrat am 29. September 2023 im so genannten ersten Durchgang zahlreiche Änderungsvorschläge formuliert.

Bundesgesetz zur Klimaanpassung

In einzelnen Bundesländern gibt es bereits Landesgesetze, die Maßnahmen zur Klimaanpassung in den Blick nehmen. Nun hat die Bundesregierung ein entsprechendes Bundesgesetz vorgeschlagen.

Tobias Goldschmidt (Bündnis 90/Die Grünen) und Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur in Schleswig-Holstein erinnerte, dass die Auswirkungen der Klimakrise schon heute spürbar sind. In Schleswig-Holstein wird daran gearbeitet, Deiche und Warften auf Halligen zu erhöhen. Das dafür notwendige Geld fehle woanders. Zugleich stünden Landwirte hinter den Deichen immer öfter auf nassen Flächen und könnten die Entwässerung nicht mehr zahlen. Goldschmidt unterstützt ausdrücklich die geplante Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung, denn: die Maßnahmen zur Klimaanpassung sind „mühsame, teure und anstrengende Nachsorge. Allerdings sollten wir sollten ins Tun kommen und nicht zu viel neue Bürokratie aufbauen.“

Auch Oliver Krischer (Bündnis 90/Die Grünen) und Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr in NRW unterstützt das geplante Gesetz. Das Know-how für Maßnahmen wie Hochwasserschutz, Entsiegelung und Renaturierung von Flüssen sei vorhanden. Es gebe aber ein Umsetzungsproblem, deshalb erhoffe er sich in der Debatte um das Gesetz eine gemeinschaftlich getragene Finanzierung. Der Bundesrat beschloss mehrere Empfehlungen zum Gesetzentwurf, unter anderem die Finanzierung schneller sicherzustellen und im Gesetz enthaltene Fristen zu entschärfen. pf


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