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Gericht bestätigt indigene Schutzgebiete in Brasilien

Im Amazonasgebiet kämpfen indigene Volksgruppen um ihre Landrechte. (Foto: <a href="https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=18572902" target="_blank"> lubasi - Catedral Verde - Floresta Amazonica </a>, <a href="https://creativecommons.org/license
Im Amazonasgebiet kämpfen indigene Volksgruppen um ihre Landrechte. (Foto: lubasi - Catedral Verde - Floresta Amazonica , CC BY-SA 2.0)

Die indigenen Völker Brasiliens haben endlich einmal einen kleinen Sieg hinsichtlich ihrer Landrechte errungen. In einem Grundsatzurteil hat der Oberste Gerichtshof in Brasilien den Schutz von drei großen Arealen im Amazonasgebiet nun bestärkt.

19.08.2017 – Es ist immerhin ein erster Teilerfolg im Kampf gegen die Einschränkung ihrer Landrechte: Geklagt hatte der Bundesstaat Mato Grosso, der vom Bund eine Entschädigung für angebliche Landenteignungen bei der Einrichtung der Gebiete zu erhalten hoffte, berichtet die konservative Online-Zeitung O Globo. Bei den begehrten Gebieten handelt es sich um riesige Flächen, einmal den Nationalpark Xingu und die Reservate Nambikwára und Parecis im Westen des Landes. Doch das Gericht wies die Klage nun zurück und entschied damit, dass die Einrichtung dieser Schutzgebiete der Ureinwohner rechtmäßig erfolgte.

Hintergrund: Die drei Schutzgebiete wurden in den 1960er Jahren per Dekret eingerichtet. Der Xingu-Park war zudem das erste Gebiet Brasiliens, das die Regierung Indigenen rückübereignete. Derzeit sind dort rund 5.000 Indígenas beheimatet, rund 820 000 Indigene unterschiedlicher Ethnien leben insgesamt noch in Brasilien.

Der Bundesstaat hatte sich bei der Klage auf das sogenannte „marco temporal 1988“ berufen, das vor allem Großgrundbesitzer bemühen, um die Einrichtung von indigenen Schutzgebieten rückgängig zu machen um sie für ihre Zwecke als Anbauflächen oder Viehzucht zu nutzen. Nach dieser Argumentation ist für die Anerkennung der Landrechte ausschlaggebend, ob das betreffende Gebiet am Tag des Inkrafttretens der heutigen Verfassung, dem 5. Oktober 1988, von den Indigenen bewohnt wurde. Unter Juristen gilt es als eine umstrittene Interpretation der Verfassung.

Die Richter argumentierten nun, dass die fraglichen Gebiete bereits seit Hunderten von Jahren von den Ureinwohnern bewohnt werden. Deswegen gehöre das Land nicht dem Bundesstaat, sondern den Indigenen. In den 500 Jahren brasilianischer Geschichte waren diese nach und nach um ihr Land beraubt worden, das meist gewaltsam den mächtigen Großgrundbesitzern, der Agrarlobby, Soja- und Fleischproduzenten zufiel, die auf den riesigen Flächen Nord- und Zentralbrasiliens Lebensmittel für den Export anbauen und dafür Regenwald im großen Stil abholzen.

Auch Brasiliens konservative Regierung von Präsident Michel Temer, der ohnehin unter Korruptionsverdacht steht, gibt zunehmend den Interessen der Agrarlobby Vorrang. Es kommt immer häufiger zu illegalen Landnahmen in eigentlich geschützten Zonen, die Abholzung im Regenwald nimmt zu, ebenso die Gewalt gegen Indigene. Nach Angaben der Organisation Global Witness  gehört Brasilien zu den brutalsten Ländern hinsichtlich von Landkonflikten. Der Uno-Menschenrechtsrat in Genf hatte denn auch im letzten Jahr seine Sorge über die zunehmende Gewalt gegen die indigenen Völker Brasiliens zum Ausdruck gebracht. na


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Kommentare

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Eitel Heck 19.08.2017, 09:49:05

+204 Gut Antworten

Bei allen Diskussionen zur Erreichung der Klimaziele in Deutschland und anderen Ländern darf nicht vergessen werden, dass die Abholzung der Regenwälder, darunter für die Biomasse- und Biospritproduktion zur erheblichen Klimaveränderung beiträgt.

Offensichtlich erfolgt die Abholzung der Regenwälder weiterhin ungebremst trotz G20-Gipfel.

Aus diesem Grund sind aus meiner Sicht Biomassekraftwerke als erneuerbare Energien umstritten, wo außerdem zur Ernte der Biomasse fossile Kraftstoffe eingesetzt werden und CO2-Emission bei der Stromerzeugung entsteht.


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