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KohleausstiegKohlekonzerne wollen Entschädigungen, Juristen sehen das anders

Kohlebagger im Kohletagebau Garzweiler
RWE hat jahrelang Kohle geschaufelt und verbrannt, mit enormen Gewinnen. Das ist bald vorbei – jetzt will der Konzern Kohle vom Steuerzahler. (Foto: Nicole Allé)

Wie schon beim Atomausstieg fordert RWE für die Stilllegung seiner Kohlekraftwerke eine Entschädigung, die größer ist als der aktuelle Börsenwert des Unternehmens. Doch ein aktuelles Rechtsgutachten dämpft nun die hohen Erwartungen der Kohleriesen.

01.11.2019 – Wieviel kostet der Kohleausstieg? Nach Vorstellung der Konzerne wird es teuer für die Steuerzahler. Die Konzerne hoffen auf Milliardensummen, wie schon bei den Forderungen zum Atomausstieg. Doch das sogenannte Beihilferecht könnte deutsche Braunkohlekonzerne laut Rechtsgutachten um solch hohe Entschädigungen und damit auch ihre unverhältnismäßigen Erwartungen bringen.

In einem aktuell veröffentlichten Gutachten warnen Juristen der Umweltrechtsorganisation ClientEarth die deutschen Kohlekonzerne, nicht auf allzu große Abfindungen für die Einstellung des Braunkohleabbaus im Zuge des Kohleausstiegs zu hoffen. Diese Zahlungen könnten unrechtmäßig sein, denn jede Form staatlicher Entschädigungszahlungen dieser Art müsse auch nach dem Recht der Europäischen Union geprüft werden, klären die Juristen auf. Hohe Entschädigungssummen würden einer Prüfung nach Beihilferecht demnach wahrscheinlich gar nicht standhalten.

Energiekonzerne wie RWE forderten bereits im März dieses Jahres im Rahmen der aktuellen Verhandlungen mit der Bundesregierung eine Kompensation von 1,2 bis 1,5 Milliarden Euro pro Gigawatt abgeschalteter Braunkohleleistung. Für RWE ergäbe das für seine vier Kohlekraftwerke eine Abfindungssumme in Höhe von rund 15 Milliarden Euro. Rund 47 Gigawatt Stein- und Braunkohlekraftwerke sind derzeit in Deutschland am Netz.

Dass derartige Verhandlungen überhaupt stattfinden, so ClientEarth, sei dem Ergebnis der damaligen Empfehlungen der Kohlekommission geschuldet. Im Wirtschaftsministerium hieß es zuletzt, man wolle „eine einvernehmliche Lösung erzielen.“ Nach Beschlüssen der Kohlekommission will der Bund in den kommenden 20 Jahren rund 40 Milliarden Euro in die betroffenen Regionen investieren, wenn das letzte Kohlekraftwerk 2038 vom Netz gehen soll.

Es gilt EU-Recht

ClientEarth hält es nach Prüfung der Sachlage nun jedoch für unwahrscheinlich, dass die Forderungen von RWE erfüllt werden. Für eine rechtmäßige Auszahlung müsse jede Entschädigung für die Schließung von Kraftwerken nach deutschem Verfassungsrecht geprüft werden und im Einklang mit dem EU-Beihilferecht stehen. Und wenn die Voraussetzungen des Beihilferechts nicht erfüllt sind, müssten bereits gezahlte Beträge dann auch zurückgefordert werden.

„Von den 14 EU-Mitgliedstaaten, die bereits aus der Kohle aussteigen, hat bislang kein anderes Land freiwillig Zahlungen an Kohlekonzerne für das Unvermeidliche vorgesehen“, kommentiert Ida Westphal, ClientEarth-Juristin im Bereich Energierecht und Co-Autorin des Gutachtens. Der Niedergang der Kohle sei schon seit geraumer Zeit vorherzusehen gewesen. „Kraftwerksbetreiber versuchen die Bundesregierung zu schröpfen, wenn sie hohe Summen für die Stilllegung ihrer Kraftwerke fordern. Für Unternehmen, die sich auf diese Entschädigungszahlungen verlassen, wird es ein böses Erwachen geben, wenn das Beihilferecht ihnen einen Strich durch die Rechnung macht“, so Westphal.

Denn damit solche Auszahlungen nach deutschem Recht getätigt werden können, müssten Unternehmen nachweisen, dass sie bedeutende finanzielle Verluste durch die Schließung ihrer Kraftwerke verzeichneten. „Und für eine Auszahlung nach europäischem Recht müssten die Betriebe nachweisen, dass sie durch die Zahlungen keinen marktverzerrenden Vorteil gegenüber anderen Energieunternehmen haben“, führt die Juristin weiter aus. „Denn so ernst Deutschland die Empfehlungen der Kohlekommission auch nimmt, für die Beurteilung nach dem EU-Recht spielen sie keine Rolle:“ Und in Hinblick auf die sich drastisch verschlechternde finanzielle Lage der Braunkohlenindustrie werde die Notwendigkeit von Entschädigungszahlungen nur schwer begründet werden können.

Die Braunkohle-Kuh ist ausgemelkt

Denn laut einer Auswertung des Think Tank Sandbag hätten deutsche Braunkohlekonzerne bereits in der ersten Hälfte dieses Jahres Verluste in Höhe über 660 Millionen Euro eingefahren. Der Börsenmarktwert für die Sparte zur konventionellen Energieerzeugung bei RWE liege bei negativen vier Milliarden Euro. Die Kraftwerke sind durch den Ausbau Erneuerbarer Energien und gestiegene Preise für CO2-Lizenzen unrentabel geworden. Das war aber schon lange vorherzusehen. Die meisten Kohlekraftwerke in Deutschland sind älter als 25 Jahre und damit finanziell abgeschrieben. Den Konzernen entstehe also kein Schaden. Die Schließung der Kraftwerke bewahre die Kohlebetreiber sogar vor künftigen Verlusten, heißt es im Gutachten.

Einsicht bleibt aus

ClientEarth hatte erst vor kurzem die BaFin davon in Kenntnis gesetzt, dass der Energiekonzern RWE womöglich den Markt manipuliert hat. Das Unternehmen hatte seinen Investoren mitgeteilt, dass die Gerichtsentscheidung für einen Rodungsstopp des Hambacher Waldes das „Ergebnis vor Steuern ab 2019 mit einem niedrigen dreistelligen Millionen Euro Betrag jährlich“ belasten würde.

Ein offizieller Gesetzesentwurf zum Kohleausstieg wird noch vor Jahresende erwartet. Das schert nicht jeden: Laut Transparenz-Ticker der Strombörse EEX soll im Januar 2020 das Steinkohle-Kraftwerk Datteln 4 des Energiekonzerns Uniper für erste Synchronisationen mit dem Stromnetz verbunden werden. Demnach plane der Konzern auch weiterhin, das 1.100-MW-Kraftwerk im Sommer 2020 in den regulären Betrieb zu nehmen – obwohl die Kohlekommission den Verzicht auf eine Inbetriebnahme empfohlen hatte. na


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