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EEG 2023 – BioenergieKraft-Wärme-Kopplung eine Zukunft geben

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Die Bioenergie-Verbände fordern flexiblere Regulierungen. (Foto: Marcel Rogge, CC BY-SA 4.0 via Wikimedia Commons)

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz muss der flexiblen Kraft-Wärme-Kopplung eine Zukunft geben, fordern die Bioenergie-Verbände. Ausschreibungsrunden für Biomethan hätten gezeigt, dass das Ausschreibungsdesign am Bedarf des Markts vorbei geht.

16.10.2023 – Die Bioenergieverbände des Hauptstadtbüro Bioenergie stellten in der vergangenen Woche im Rahmen einer Pressekonferenz ihre Vorschläge zur Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2023) vor. Der Präsident im Fachverband Biogas e.V. Horst Seide forderte die Politik auf, die mit dem EEG 2023 eingeführte Verengung auf Biomethan-Spitzenlastkraftwerke zurückzunehmen und den Schwerpunkt auf flexible Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) zu legen. Denn die Ausschreibungsergebnisse der überzeichneten regulären Biomasse-Ausschreibung und der mehrmals fehlgeschlagenen Biomethan-Ausschreibungen zeigten, dass Projektierer an Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen – betrieben mit Biogas, Biomethan oder Holz – interessiert sind, nicht aber an Spitzenlastkraftwerken ohne Wärmeauskopplung.

„Bei den im Ausschreibungsdesign vorgeschriebenen geringen Volllaststunden, in denen ein Biomethan-Peaker maximal betrieben werden darf, ist an eine sinnvolle Verwendung der Wärme gar nicht zu denken“, sagt Seide. „Dabei sollte die Bundesregierung im Hinblick auf die längst überfällige Wärmewende Stadtwerken oder Betreibern lokaler Wärmenetze ermöglichen, auch Biomethan einzusetzen, und zwar so, dass Strom und Wärme klimaneutral erzeugt werden können.“

EEG 2023 korrigieren

Die Ausgestaltung des aktuellen EEG 2023 halten einige Branchenvertreter für unzureichend. „Eine immer stärkere Reduzierung des Anteils klassischer nachwachsender Rohstoffe bei gleichzeitig ausbleibender Vergütungsanhebung, die die Verwendung alternativer, aber teurerer Substrate kompensieren könnte, ist absurd“, kritisiert Bernhard Krüsken, Generalsekretär im Deutschen Bauernverband e.V. „Hier sind intelligente Lösungen gefragt, die kleineren, dezentralen Anlagen eine Zukunftsperspektive eröffnet und gleichzeitig Kostensteigerungen – auch durch die Inflation – aufgreift.“ Langfristig könnten landwirtschaftlich geführte Biogasanlagen zu den aktuellen Konditionen keine Energie mehr produzieren. „So läuft Deutschland Gefahr, einen wesentlichen erneuerbaren Energieproduzenten zu verlieren“, mahnt der Bauernverband.

Details im Forderungskatalog

Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüro Bioenergie, stellte die Vorschläge der Branche im Detail vor. Den Fokus legte sie dabei insbesondere auf die Ausschreibungsvolumina sowie etliche Hürden: „Das reguläre Biomasse-Ausschreibungsvolumen sollte nicht reduziert, sondern um die nicht in Anspruch genommenen Volumina der Biomethan-Ausschreibungen erhöht werden. Ebenfalls sind die Südquote oder die endogene Mengensteuerung schlichtweg ein unnötiger Bremsklotz. Wir brauchen zur Erreichung unserer Klimaziele alle erneuerbaren Potenziale und sollten diese nicht künstlich ausbremsen,“ empfahl Rostek.

Mit der sogenannten Südquote entfällt die Hälfte des Ausschreibungsvolumens der Bundesnetzagentur automatisch auf die südlichen Bundesländer. Von dieser Regelung erhoffe sich die Bundesregierung, die vermeintlich schlechteren Chancen für die Südregionen auf einen Zuschlag bei den Ausschreibungsrunden auszugleichen. Denn bislang sind rund 60 Prozent der Biomasseanlagen in Nord- und Westdeutschland installiert. Vor dieser Regulierung warnte Christian Mildenberger, Geschäftsführer des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW, bereits im März 2023 vor Beschluss der Regulierung – denn damit werde der Ausbau und der Erhalt flexibler Strom- und Wärmeerzeugung in den windenergiereichen Bundesländern massiv bedroht, „was auch die Chancen für die Sektorenkopplung schmälert“, so der LEE NRW-Chef.

Die Diskriminierung von Geboten außerhalb der Südregion sowie das Verbot von Biomethan-Geboten in den regulären Ausschreibungen führten dazu, dass Projekte, die eigentlich wirtschaftlich wären, nicht realisiert werden können, kritisierten nun die Bioenergie-Verbände. Es sollten daher alle Diskriminierungen von Geboten außerhalb der Südregion abgeschafft werden, sowohl die Südquote in den regulären Biomasse-Ausschreibungen als auch die Beschränkung der Biomethan-Ausschreibungen auf die Südregion.

Ein weiterer Punkt im Forderungskatalog: neue Anreize zur Vergärung ökologisch besonders wertvoller Substrate zu schaffen, auch für bereits in Betrieb genommene Anlagen und bezuschlagte Gebote. Der de facto Ausschluss von Biomethan-KWK-Projekten sollte zudem rückgängig gemacht werden. Auch die endogene Mengensteuerung sollte abgeschafft werden, fordert der Verband, denn diese sorge für unnötige Investitionsunsicherheit. Dabei handelt es sich um eine nachträgliche Angebotsverknappung, die beim Zuschlagsverfahren Anwendung findet.

Flexiblere Stromproduktion

Dass die Teilnahme an den regulären Biomasse-Ausschreibungen stark anstieg, nachdem die Gebotshöchstwerte erhöht wurden, zeige, dass eine zu niedrige EEG-Vergütung das wichtigste Hemmnis für die Teilnahme sei – was auch die Bundenetzagentur (BNetzA) bestätigte. Die Bioenergie-Verbände fordern daher, das reguläre Biomasse-Ausschreibungsvolumen nicht zu reduzieren, sondern um die nicht in Anspruch genommenen Volumina der Biomethan-Ausschreibungen zu erhöhen. Die Vergütung sollte zudem an die gestiegenen Kosten angepasst werden. Der Weg hin zu einer noch flexibleren Stromproduktion müsse konsequent beschritten werden. „Der Flexibilitätszuschlag in der regulären Ausschreibung wie in der Biomethan-Ausschreibung muss an die Inflation angepasst werden, um weiteren Zubau von Flexibilität zu ermöglichen, so Rostek.
Hier geht’s zum Forderungskatalog des Hauptstadtbüro Bioenergie Vorschläge zur Änderung des EEG 2023.

 


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