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KlimagerechtigkeitEnergiecharta-Vertrag bald am Ende?

Atomkraftwerk mit Rauch aus Kühltürmen in Abendsonne
Das Ende des klimafeindlichen Energiecharta-Vertrags scheint eingeläutet. Fossile Energiekonzerne könnten dann Staaten nicht mehr verklagen, wenn die aus klimaschädlicher Atom- und Kohleverstromung aussteigen wollen. (Foto: Markus Distelrath on Pexels)

Die Reform des Energiecharta-Vertrags hat in einer wegweisenden Abstimmung keine Mehrheit unter den EU-Mitgliedsstaaten gefunden. Ein Austritt der EU vermindert das Risiko von Klagen durch ausländische Investoren erheblich. Gut für den Klimaschutz.

23.11.2022 – Im Ausschuss der Ständigen Vertreter enthielten sich bei der Abstimmung zur Reform des Energiecharta-Vertrags  Deutschland, Frankreich, Spanien und die Niederlande der Stimme, wodurch die erforderliche qualifizierte Mehrheit unter den Mitgliedsstaaten nicht zustande kam, berichtet PowerShift. Das hat zur Konsequenz, dass die EU der Reform des Energiecharta-Vertrags auf einer Konferenz der Vertragsparteien am kommenden Dienstag in der Mongolei nicht zustimmen kann.

Da der Energiecharta-Vertrag in seiner bestehenden Form nicht europarechtskonform ist, bleibt der EU nur der Weg, aus dem Investitionsschutzabkommen auszutreten. Damit würde sie sieben EU-Mitgliedsstaaten, darunter Deutschland, Frankreich und Spanien folgen, die bereits ein Verlassen des Vertrags angekündigt haben und über 75 Prozent der EU-Bevölkerung darstellen.

Ein Austritt der EU vermindert das Risiko von Klagen durch ausländische Investoren erheblich und stellt die Zukunft des kontroversen Vertrags in Frage. „Das Abstimmungsergebnis ist ein großer Erfolg für den Klimaschutz. Denn der jetzt unumgängliche Austritt der EU vermindert das Risiko von Investorenklagen erheblich“, sagt Fabian Flues, Experte für Handelspolitik bei PowerShift. Dafür müsse nun die Europäische Kommission schnell einen Vorschlag vorlegen. Denn ein Austritt der EU sende auch ein deutliches Signal an Länder des Globalen Südens, die eine Aufnahme in den Energiecharta-Vertrag in Erwägung ziehen, dass dieser Vertrag der Vergangenheit angehört.

„Der Ausgang dieser Abstimmung ist ein großer Erfolg für alle, die sich gegen internationale Verträge stark machen, die von Investoren genutzt werden, um demokratische Entscheidungen für mehr Klimaschutz anzufechten“, kommentiert Amandine Van Den Berghe, Rechtsexpertin bei ClientEarth, den Schritt der EU-Länder. „Da der Versuch, den nicht reformierbaren Energiecharta-Vertrag zu retten, klar gescheitert ist, muss die Kommission nun den formalen Austritt der gesamten EU auf den Weg bringen. Alles andere würde die Staaten, die wie Deutschland ihren Austritt angekündigt haben, in eine unhaltbare rechtliche Situation bringen.“ Gleichzeitig sollte nun eine Vereinbarung zwischen den EU-Ländern, die den Vertrag verlassen werden, mit den Staaten die verbleiben wollen vorbereitet werden, um die weitere Anwendung des ECT-Vertrages im Binnenverhältnis zu vermeiden.

„Deutschland hat klimapolitischen Mut bewiesen und der Modernisierung des ECT seine Zustimmung verweigert“ bestätigt Ludwig Essig, Netzwerk gerechter Welthandel, den Entschluss. Dies sei Folge der Erweiterung der Handelsagenda der Ampel. „Darin wurde jedoch auch eine Reihe unerfreulicher Dinge beschlossen“, so Essig: „Die Ratifizierung von CETA und die Unterstützung von weiteren Freihandelsabkommen mit ISDS, die den Fossilen Investitionsschutz gewähren. Dies ist völlig unverständlich und macht die gesamte Handelsagenda der Ampel geradezu unglaubwürdig. Es wird weiter an uns liegen, die Handelspolitik kritisch zu begleiten.”

Zeitgleich zur Entscheidung der EU hatten über 380 zivilgesellschaftliche Organisationen während der Klimakonferenz COP27 in Ägypten auf die Gefahren durch den Investitionsschutz für die Bekämpfung der Klimakrise hingewiesen. In ihrem Appell rufen sie Regierungen weltweit dazu auf, aus Abkommen wie dem Energiecharta-Vertrag auszutreten, damit dringend notwendige Klimaschutzmaßnahmen nicht beklagt werden können.


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