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EU-RenaturierungsgesetzEuropas Natur schützen

Weizenfeld mit Mohnblumen und Bäumen
Das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur droht erneut zu scheitern. Nach einem hart errungenen Kompromiss im EU-Parlament blockiert nun überraschend der Rat. Forscher fordern die EU-Staaten auf, die Natur zu schützen (Bild: Henry Be auf Unsplash).

Das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur wurde nach vielen Kompromissen im EU-Parlament angenommen. Nun droht es überraschend im EU-Rat zu scheitern. Wissenschaftler aus ganz Europa appellieren an die Politik, die Natur zu schützen.

09.04.2024 – Nach vielen Verhandlungsrunden, Kompromissen und scheinbar abschließenden Einigungen steht das Renaturierungsgesetz der EU erneut auf der Kippe. Der European Academies‘ Science Advisory Council (EASAC), ein Zusammenschluss der Nationalen Akademien der Wissenschaften der EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegens, der Schweiz und des Vereinigten Königreichs, appelliert an die EU-Mitgliedstaaten, Naturschutz und die Chance des Gesetzes ernst zu nehmen.

Vier Fünftel der europäischen Ökosysteme geschädigt

Über 80 Prozent der europäischen Ökosysteme sind degradiert. Bisher sind Schutz und Wiederherstellung der Natur jedoch nicht europaweit verankert. Mit dem Renaturierungsgesetz soll ein entscheidender Teil des European Green Deal umgesetzt und die Biodiversität besser geschützt werden. Die Internationale Staatengemeinschaft einigte sich Ende 2022 auf der 15. Weltnaturkonferenz darauf, bis 2030 den Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen und mindestens 30 Prozent der weltweiten Land- und Meeresfläche unter Schutz zu stellen. Der Bund arbeitet derzeit an einer entsprechenden Nationalen Biodiversitätsstrategie 2030.

Das Gesetz der EU sieht vor, dass alle Mitgliedstaaten bis 2030 mindestens 30 Prozent ihrer Wälder, Grünland und Feuchtgebiete sowie Flüsse, Seen und Korallenriffe renaturieren. Ziel ist, die Ökosysteme wieder in einen selbstregulativen Zustand zu versetzen, in dem sie auch im Klimawandel bestehen können. Bis 2040 sollen 60 Prozent wieder gesund und resilient sein, und bis 2050 sogar 90 Prozent. Auf landwirtschaftlichen Flächen soll die Biodiversität erhöht und entwässerte Moore ebenfalls schrittweise wiedervernässt werden. Für Biodiversitätsauflagen in der Landwirtschaft gilt ein ‚Notbremse‘, sie können ‚bei Bedarf‘ ausgesetzt werden.

Land nachhaltig nutzen, Natur schützen

Das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur war bereits im vergangenen Jahr fast im Parlament gescheitert. Parlament, Rat und Kommission einigten sich nach erneuten Verhandlungen auf eine abgeschwächte Version des Gesetzes, die im Februar im EU-Parlament angenommen wurde. Doch nun droht ein überraschendes Aus im Europäischen Rat, der zuvor sogar schärfere Umweltvorgaben vorgeschlagen hatte.

Im vergangenen Jahr forderten Tausende Wissenschaftler in einem offenen Brief, dass das Gesetz angenommen werde. Sie bekräftigten den wissenschaftlichen Konsens über den Zusammenhang zwischen intakten Ökosystemen, Ernährungssicherheit, biologischer Vielfalt und Klimaresilienz. Die EASAC bekräftigt, dass stabile landwirtschaftliche Erträge auch mit weniger Umweltbelastung und mehr Artenvielfalt möglich seien. Landwirte sollten dabei unterstützt werden, auf nachhaltige Praktiken umzustellen und für Ökosystemleistungen belohnt werden. Naturschutz liegt auch im wirtschaftlichen Interesse der Landwirte. Die EU-Staaten sollten die Chance des Renaturierungsgesetzes für Europa nutzen.

Opportunismus und Ablehnung in der EU

Ungarn hatte im März seine Unterstützung für das Gesetz entzogen. Dies bedeutet, dass das Gesetz im EU-Rat derzeit keine Mehrheit findet. Die Abstimmung wurde deshalb kurzfristig von der Tagesordnung des Rates genommen. Nun kündigten auch Finnland und Polen an, das Gesetz abzulehnen. Für eine Abstimmung ändert dies wenig, denn Finnland und Polen hatten sich zuvor enthalten wollen. Eine Enthaltung wäre in diesem Fall mit einem ‚Nein‘ gleichzusetzen. Die offizielle Ablehnung scheint ein symbolischer Akt zu sein, um den Widerstand gegen das Gesetz anzufachen.

Aus EU-Kreisen heißt es, dass das Gesetz nach den Wahlen zum Europäischen Parlament im Juni wieder auf die Tagesordnung kommen könnte. jb


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