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RWE-E.ON-DealE.ON darf seine Vormachtstellung ausbauen

Hochhäuser in Luxemburg
Das Europäische Gericht ist Teil des Europäischen Gerichtshofs und die Institution, an der Privatpersonen und Unternehmen klagen können (Bild: Luxofluxo, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0)  

Große Kritik an der Entscheidung des Europäischen Gerichts – E.ON durfte die frühere RWE-Tochter Innogy übernehmen und damit seine Marktmacht in Deutschland zementieren. Andere Energieversorger gingen dagegen vor und beklagen Wettbewerbsverzerrung.

20.12.2023 – Mit dem heutigen Tag findet ein jahrelanges Klageverfahren vorerst sein Ende. Die Kläger:innen unabhängiger Energieversorger, wie die naturstrom AG und regionalen Anbietern, wie wie die Mainova aus Frankfurt und enercity aus Hannover, zeigten sich enttäuscht von der Entscheidung des Europäischen Gerichts. Das wies heute die Klage gegen den sogenannten E.ON-RWE-Deal ab, bei dem die beiden Energieversorger ihre Sparten untereinander aufteilten und somit nicht mehr als Konkurrenten agieren. RWE übernahm das Geschäft der Stromerzeugung von E.ON, die wiederum das das Netz- und Vertriebsgeschäft der RWE-Tochter Innogy übernahm.

Die Klage gegen die Übernahme der Stromerzeugung seitens RWE, erklärte das Europäische Gericht bereits im Mai dieses Jahres für nichtig. Nun wurde auch die Übernahme des Netz- und Vertriebsgeschäfts durch E.ON für rechtens erklärt. „Dies ist ein schlechter Tag für den Wettbewerb“, kommentiert Kirsten Nölke, Vorständin der naturstrom AG. „Unser Ziel war es, langfristig faire Bedingungen im deutschen Energiemarkt zu sichern, indem eine übermächtige E.ON verhindert wird. Diese Chance wurde leider verpasst.“

Im September 2019 hatte die EU-Kommission den E.ON-Teil des Deals genehmigt, unter gewissen Auflagen. In Deutschland musste E.ON 266.000 Heizstromkund:innen abgeben. Mit den neu hinzugewonnen Strom-, Heiz- und Gaskund:innen sowie allen Beteiligungen jedoch, beliefert E.ON bis zu 16 Millionen Menschen künftig mit Energie und ist damit für rund 67 Prozent der Bevölkerung in Deutschland der Grundversorger. Die Auflagen sahen zudem vor, dass E.ON 34 Ladestationen an deutschen Autobahnen abgibt. Doch mit der Übernahme der Innogy-Ladestationen, ist E.ON im direkten Besitz von über 1.600 Ladestationen. Der Verlust von 34 Ladestationen wiegt nicht allzu schwer, die marktbeherrschende Stellung an Autobahnen bleibt erhalten.

Zu geringe Auflagen?

Als „lächerlich geringe Auflagen“ bezeichnete der damalige Vorstandsvorsitzende der naturstrom AG, Thomas Banning, dies. Gemeinsam mit den weiteren Energieversorgern legte naturstrom daher im Februar 2021 Klage gegen diesen Teil des Deals ein. Über zweieinhalb Jahre später jedoch das ernüchternde Urteil. Wie naturstrom mitteilt, stellt das Europäische Gericht in seiner Begründung vor allem darauf ab, dass die Europäische Kommission keine offensichtlichen Beurteilungsfehler bei der Bewertung der Wettbewerbsauswirkungen der Fusion der beiden Marktführer gemacht habe. Der Ökoenergieversorger kündigt an die Urteilsbegründung sorgfältig auswerten zu lassen und anschließend darüber zu entscheiden, ob man Rechtsmittel einlegen wird.

„Ein Akteur, der die meisten Netze vereint, über den breitesten Zugang zu Endkund:innen sowie die größte Finanzmacht verfügt, ist nicht gut für den Markt“. betont naturstrom-Vorständin Nölke. „Er ist weder gut für Wettbewerber noch für die Verbraucher:innen. Vor allem nicht in dieser Zeit, in der alle Innovationskraft benötigt wird, um die Energiewende sektorenübergreifend zum Erfolg zu führen.“ Naturstrom versorgt über 300.000 Haushalte, Unternehmen und Institutionen in Deutschland mit erneuerbarer Energie und setzt beim Ausbau eigener regenerativer Energieanlagen vor allem auf dezentrale Konzepte. Zudem unterstützt das Unternehmen Bürgerenergiegenossenschaften. mg


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