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E.ON-RWE-DealWachsende Marktmacht RWEs ist laut EU-Gericht rechtens

Eingang und Turm eines hohen Gebäudes
RWE-Turm in Essen: Zentrale einer wachsenden Marktmacht im Energiesektor (Bild: vorsichtfalle, flickr, CC BY-SA 2.0)

Energieversorger haben geklagt und verloren. Das Europäische Gericht erklärte heute die Übernahme der E.ON-Energieerzeugung durch RWE für rechtens. Von einer verpassten Chance für einen fairen Wettbewerb ist die Rede.

17.05.2023 – Für den Ökoenergieversorger naturstrom und weitere regionale Energieversorger ist es eine schmerzliche Nachricht. Das Europäische Gericht wies heute deren Klage gegen den E.ON-RWE-Deal von 2018 ab. Die EU-Kommission habe in ausreichendem Maße geprüft, inwieweit die Marktmacht von RWE durch den Deal weiter anwachse und ob dies zu einer Wettbewerbsverzerrung führe. Kirsten Nölke, naturstrom-Vorständin erklärte in einer ersten Stellungnahme: „Wenn man als naturstrom gegen die Europäische Kommission und zusätzlich indirekt gegen die von der Bundesregierung unterstützten RWE und E.ON antritt, dann ist die Ausgangslage denkbar schwierig.“

Lange Zeit die größten Gegenspieler auf dem Energiemarkt, gaben RWE und E.ON im März 2018 bekannt, ihre Sparten untereinander aufzuteilen und somit nicht mehr als Konkurrenten zu agieren. RWE übernahm das Geschäft der Stromerzeugung von E.ON. Die Wettbewerbshüter der EU-Kommission genehmigten im Februar 2019 diesen Teil des Deals. Dagegen legten naturstrom, sowie mehrere Regionalversorger, wie die Mainova aus Frankfurt und enercity aus Hannover, im Mai 2020 Klage vor dem Europäischen Gericht ein. Vertreten wurden die die unabhängigen Energieversorger bei der Klage von der Rechtsanwaltskanzlei Becker, Büttner, Held.

Im Oktober desselben Jahres wurde bekannt, das sich die Bundesregierung zugunsten der beiden Energieriesen als Streithelfer in dem Kartellverfahren eingemischt hatte. 12 Stadtwerke schrieben daraufhin einen Protestbrief an den damaligen Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Sie riefen Altmaier dazu auf, sich für einen fairen Wettbewerb in der deutschen Energiewirtschaft einzusetzen statt für „nationale Champions“. Beim E.ON-RWE-Deal müsse es wirksame Auflagen geben. Außerdem wurde die Beseitigung von Wettbewerbshindernissen für mittelständische und kommunale Energieversorger gefordert.

Im Februar 2022 bestätigte eine Analyse des Bundeskartellamtes die marktbeherrschende Macht RWEs bei der Stromerzeugung. Anders als in Berichten zuvor, sah die Behörde zu diesem Zeitpunkt durch RWE die Schwelle zur Marktbeherrschung überschritten. Der Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt, begründete diese Entwicklung mit der gestiegenen Stromnachfrage und den ersten Kraftwerksabschaltungen im Zuge des Kohleausstieges im Jahr 2021. Parallel habe es eine vergleichsweise niedrige Einspeisung von Strom aus Erneuerbaren Energien gegeben.

Man werde nun die Urteilsbegründung im Einzelnen auswerten und darüber entscheiden, ob gegen die Entscheidung Rechtsmittel eingelegt werde, so naturstrom-Vorständin Nölke „Es kann nicht sein, dass sich die beiden deutschen Platzhirsche den Markt entlang der Wertschöpfungsstufen einvernehmlich aufteilen, um perspektivisch die mittelständischen Stadtwerke und unabhängige Anbieter wie uns an den Rand drängen zu können“, sagte Nölke. Für naturstrom stellt das Urteil eine verpasste Chance für einen fairen Wettbewerb dar.

Weiter offen ist indes ein Urteil gegen den E.ON-Teil des Deals der beiden Energieriesen. Denn im Gegenzug zu der Übernahme der Stromerzeugung durch RWE, übernahm E.ON das Netz- und Vertriebsgeschäft. Im September 2019 genehmigte die EU-Kommission auch diesen Teil des Deals unter geringen Auflagen. So musste E.ON unter anderem die meisten seiner Heizstromkunden in Deutschland abgeben sowie 34 Ladestationen an deutschen Autobahnen.

Thomas Banning, damaliger Vorstandsvorsitzender von naturstrom, kritisierte die Auflagen als „lächerlich gering“. Mit über 1.600 Ladestationen behalte E.ON seine marktbeherrschende Stellung an Autobahnen. Und mit weiterhin bis zu 16 Millionen Endkunden im Energiebereich, werde E.ON auf bis zu zwei Drittel der Fläche Deutschlands zum Grundversorger. Auch gegen die Freigabe diesen Teil des Deals seitens der EU-Kommission legten die regionalen Energieversorger und naturstrom im Februar 2021 Klage vor dem Europäischen Gericht ein. Wann es zu einem Urteil in diesem Verfahren kommt, ist offen. mg


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