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Erneuerbare EnergiewirtschaftFinanzierungslücken schließen

EZB, Frankfurt am Main
Die Energiewende kann nur mit erheblichen Investitionen gestemmt werden. Dafür braucht es klar Finanzierungsmöglichkeiten – und die Einbindung aller Akteure (Bild: Frank Bender / pixabay),

Die Energiewende braucht Investoren. Für kleinere Unternehmen steht jedoch kaum ausreichend Finanzierung zur Verfügung. Um die Klimaziele zu erreichen, muss diversen Akteuren ermöglicht werden, sich zu beteiligen und zu investieren.

04.12.2023 – Für die Energiewende werden Investitionen gebraucht. Allein für die Ziele der Bundesregierung müssen bis 2030 etwa 600 Milliarden Euro investiert werden. Im Positionspapier Kapital für die Energiewende legen der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) in Zusammenarbeit mit Deloitte dar, wie drohende Finanzierungslücken geschlossen werden können.

Es muss investiert werden

Das Positionspapier geht von geschätzten Investitionen in Höhe von 600 Milliarden Euro bis 2030 aus. Davon entfällt etwa die Hälfte, nämlich 351 Milliarden auf den Ausbau Erneuerbarer-Energien-Anlagen. Die andere Hälfte wird für den Stromnetzausbau, emissionsarme Wärme und Infrastruktur für E-Mobilität benötigt sowie für die allgemeine Versorgungssicherheit.

Öffentliche und private Energieunternehmen müssen Kapital einsetzen, um diesen Ausbau zu stemmen. Bisher ist ihnen dies jedoch nur sehr begrenzt möglich – teils, weil ihnen aufgrund ihrer Bilanzen nur begrenzt Kredite gewährt werden, teils weil Kapitalgeber Erneuerbare Technologien noch immer als risikoreich einstufen.

Besonders schwierig ist die Finanzierung für kleine und mittelständische Unternehmen. Denn diese arbeiten seltener mit großen Investoren. Projekte werden durch 20 bis 30 Prozent Innenfinanzierung plus Bankkredite gedeckt. Eine Vervierfachung dieses Finanzierungsmodells erscheint utopisch.

Finanzielle Risiken begrenzen

Derzeit investieren nur verhältnismäßig wenige Anleger in Erneuerbare Energien. Die Risiken seien zu hoch, Renditen zu unsicher und Zeitspannen, bis eingesetzte Kosten wieder erwirtschaftet werden, zu lang – zumindest aus Sicht der Kreditgeber. Dies liege auch daran, dass bei der Erneuerbaren Wende nicht notwendigerweise mehr Geld eingenommen werde, um den zusätzlichen Finanzierungsaufwand zu decken.

Um Gelder für die Energiewende zu ermöglichen, müssen Rahmenbedingungen und Sicherheit für Kapitalgeber geschaffen werden, fordern die Autoren des Positionspapiers. Vor allem müsse das finanzielle Risiko für Kapitalgeber begrenzt werden.

Finanzflüsse erleichtern

BDEW und VKU empfehlen, für Energiewende-Investitionen grundsätzlich Art. 501a EU-CRR anzuwenden. Die Klausel in der europäischen Bankenverordnung für Kapitalunterlegung ermöglicht einen geringeren Eigenkapitalanteil für bestimmte Infrastrukturprojekte.

Die wenigsten Banken haben klare Richtlinien zur Förderung der Energiewende. Deshalb sollten pragmatische Lösungen besonders für kleinere Energieunternehmen gefunden werden, die derzeit noch nicht von der EU-Taxonomie erfasst sind. Bisher würden Kredite an solche Unternehmen nicht als grün bzw. als Green Asset eingestuft.

Institutionelle Investoren wie Pensionskassen und Lebensversicherer können oft nur nach strengen Regeln investieren. Hier sollten Ausnahmeregelungen für die Energiewende geschaffen werden, unter Umständen mit staatlicher Absicherung. Staatliche Investitionen und Förderprogramme gehören ebenso zu tragfähigen Instrumenten wie bürokratiearme Möglichkeiten, um Bürger zu beteiligen.

Die Energieunternehmen sollten mit angemessenen steuerlichen Anreizen bei Energiewende-Investitionen unterstützt werden. Hier werden mehrere Instrumente vorgeschlagen, die näher ausgearbeitet oder diskutiert werden könnten, wie „Superabschreibungen“ für Investitionen in Klimaschutz aus dem, Investitionsprämien und Steuergutschriften. Auf Seiten externer Investoren könnte ebenfalls mit Steuererleichterungen gearbeitet werden, wenn diese in Energiewende-Projekte investieren.

Wichtig sei zudem ein umfassender Bürokratieabbau rund um ESG-Kriterien und deren Einhaltung bei Investitionen in der Energiewirtschaft. Standardisierte Definitionen und einheitliche Mindeststandards würden sowohl den Unternehmen die Umsetzung als auch eine externe Bewertung erleichtern. jb


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