Menü öffnen

E.ON-RWE-DealDie neue Marktmacht von E.ON unter Anklage

Strommasten in der Abenddämmerung
Mit dem Deal der beiden Energiekonzerne gilt E.ON bei der Verteilung des Stroms in Deutschland als neue „Herrin der Flächen“. (Bild von Ashraf Chemban auf Pixabay)

Der Widerstand mehrerer Regionalversorger und der NATURSTROM AG gegen den Deal von RWE und E.ON geht weiter. Nach der Klage gegen die neue Marktmacht von RWE steht nun das Netz- und Vertriebsgeschäft von E.ON im Fokus.

03.02.2021 – Lange Zeit die größten Gegenspieler auf dem Energiemarkt, gaben RWE und E.ON im März 2018 bekannt, ihre Sparten untereinander aufzuteilen und somit nicht mehr als Konkurrenten zu agieren. RWE übernahm das Geschäft der Stromerzeugung von E.ON. Die Wettbewerbshüter der EU-Kommission genehmigten im Februar 2019 diesen Teil des Deals. Dagegen legten mehrere Regionalversorger, wie die Mainova aus Frankfurt und enercity aus Hannover, sowie der bundesweit agierende Ökostromversorger NATURSTROM im Mai letzten Jahres Klage vor dem Europäischen Gericht ein.

Das Netz- und Vertriebsgeschäft wiederum ging den umgekehrten Weg. Mit der Übernahme der RWE-Tochter innogy übernahm E.ON diese Sparten. Damit agiert E.ON künftig als größter Stromanbieter und Verteilnetzbetreiber Deutschlands. Im September 2019 genehmigte die EU-Kommission auch diesen Teil des Deals unter geringen Auflagen. So musste E.ON unter anderem die meisten seiner Heizstromkunden in Deutschland abgeben sowie 34 Ladestationen an deutschen Autobahnen.

Thomas Banning, Vorstandsvorsitzender der NATURSTROM AG, kritisierte die Auflagen als „lächerlich gering“. Mit über 1.600 Ladestationen behält E.ON seine marktbeherrschende Stellung an Autobahnen. Und mit bis zu 16 Millionen Kunden, wird E.ON künftig auf bis zu zwei Drittel der Fläche Deutschlands zum Grundversorger.

Nicht alle Beteiligungen sind sichtbar

Gegen diese Marktmacht E.ONs wurde nun eine zweite Klage vor dem Europäischen Gericht, seitens der regionalen Energieversorger und NATURSTROM, eingereicht. Banning wies gestern daraufhin, dass viele zusätzliche E.ON-Beteiligungen kaum bekannt seien. An vielen Stadtwerken hält die E.ON Anteile und könne dadurch auch ohne Mehrheiten diese Versorger steuern. „Somit zahlen die meisten Haushalte und Gewerbebetriebe in Deutschland ihre Stromrechnung schlussendlich an den Konzern nach Essen, auch wenn vordergründig gar nicht E.ON auf dem Angebot draufsteht. Das ist hochgefährlich für Wettbewerb und Angebotsvielfalt“, sagte Banning weiter.

Vertreten werden die unabhängigen Energieversorger bei der Klage von der Rechtsanwaltskanzlei Becker, Büttner, Held. Die weist daraufhin, dass E.ON nicht nur zur „Herrin der Flächen“ werde, sondern mit einem verdoppelten Kundenstamm auch Zugriff auf Unmengen von Daten habe, die für innovative Geschäfte entscheidend sind. So könnte E.ON anhand der Daten digitale Konzepte voranbringen, die die Marktmacht des Konzerns auch auf diesem Gebiet festigen könnte. Der zersplitterte Rest des Marktes könne dem wenig entgegensetzen, so die Rechtsanwälte.

Ebenso wie den RWE-Teil, muss das Europäische Gericht nun mit der zweiten Klage auch die Begünstigung von E.ON bei dem Deal der beiden Energiekonzerne prüfen. Folgt das Gericht den Ausführungen der Kläger, müssen die Freigabeentscheidungen der EU-Kommission zurückgenommen werden. Damit würde der gesamte Deal zwischen E.ON und RWE auf den Prüfstand gestellt. Eine zentrale Forderung der Kläger ist, dass die EU-Kommission weitaus massivere Auflagen vornimmt. So dürfe die E.ON ihre Marktmacht nicht missbräuchlich einsetzen beim Wettbewerb um Netze und der Energiebelieferung. Auch müsse E.ON sich von allen Beteiligungen an regionalen Energieversorgern trennen.

Auch den Klimaschutz gefährdet der Deal

Thomas Banning sieht eine erneute Prüfung nicht nur vor dem Hintergrund fairer Wettbewerbsbedingungen als geboten an, auch den Klimaschutz gefährde der Deal. „Ich frage ernsthaft: Wie kann es sein, dass die EU-Kommission und das Wirtschaftsministerium in Berlin gerade den Konzernen, die sich jahrelang gegen die notwendigen Wandel der Energieversorgung mit laueren und unlauteren Mitteln gestemmt haben, für besonders befähigt hält, diese brennende Aufgabe für unser aller Zukunft zu stemmen?“, so Banning.

Die Bundesregierung und das zuständige Wirtschaftsministerium unterstützen RWE und E.ON vor dem Europäischen Gericht bislang als Streithelfer. Klimaschutz gehe aber nach Ansicht von Banning nur mit gesellschaftlich und ökologisch Verantwortung tragenden Unternehmen anstatt mit trägen Großkonzernen und weniger Wettbewerb. mf

 

Schluss mit dem Strom-Monopoly fordern NATURSTROM und weitere regionale Energieversorger und klagen gegen den RWE-E.ON-Deal. Mehr Infos dazu hier: www.wir-spielen-nicht-mit.de

Weitere Artikel zu dem Thema finden Sie auch hier: www.energiezukunft.eu/wir-spielen-nicht-mit

 


Mehr zum Thema


Kommentare

Diskutieren Sie über diesen Artikel

Keine Kommentare gefunden!

Neuen Kommentar schreiben


Name: *
E-Mail: *
(wird nicht veröffentlicht)
Nicht ausfüllen!


Kommentar: *

(wird nicht veröffentlicht)
max 2.000 Zeichen


energiezukunft