Kohleausstieg: Kohlekonzerne haben keinen Anspruch auf Entschädigung
28.02.2019 ‐ Obwohl die Kohlekommission Entschädigungszahlungen an Kohlekonzerne für die Abschaltung ihrer Kraftwerke empfohlen hatte, sind diese rechtlich nicht notwendig. Zu diesem Ergebnis kommt erneut der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags.